Gebühren

Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten der Wasserversorgung Gebühren. Diese Gebühr muss im Sinne des § 10 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes kostendeckend sein. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Benutzungsgebühr je m³ verbrauchten Trinkwassers und der Grundgebühr auf Basis der Größe des Wasserzählers (Qn 2,5 bedeutet hier Durchflussmenge 2,5 m³/Stunde). 

Wasser

BenutzungsgebührNettopreis EUROMWStBruttopreis EURO
je m³1,867%1,99
GrundgebührTarifNettopreis EUROMWStBruttopreis EURO
Monatliche Grundgebühr je Zähler
Qn 2,51111,627%1,73
Qn 61122,127%2,27
Qn 101132,627%2,80
Qn 1511616,927%18,10
Qn 2511724,627%26,34
Qn 4011732,327%34,58
Qn 6011842,507%45,48

Wasserqualität

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