Anschrift
Auf Grund der §3 und §5 der gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Bad Camberg beantrage ich hiermit den Anschluss meines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage.
Angaben zum Grundstück
Hinweise
Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, insbesondere auch die Wiederherstellungskosten, werden vom Antragsteller voll übernommen. Es gilt die aktuelle Entwässerungssatzung der Stadt Bad Camberg.
Eine Darstellung der geplanten Grundstücksentwässerung (Entwässerungsplan, Grundriss Kellergeschoss) und ein Lageplan (Kopie amtlicher Lageplan) wird von mir an die Stadtwerke Bad Camberg übermittelt.

Wir bitten um die Kenntnisnahme der folgenden Vorgaben:

  1. Ein Aufbruch öffentlicher Straßen und Gehwege darf nur nach erteilter Aufbruchgenehmigung durch das Bauamt der Stadt Bad Camberg erfolgen.
  2. Mit der Ausführung der Arbeiten im öffentlichen Bereich ist eine Fachfirma zu beauftragen.
  3. Der Anschluss an den Hauptkanal darf nur mittels Kernbohrung erfolgen. Der Bohrkern ist nachzuweisen.
  4. Der Anschluss ist durch ein Formstück herzustellen.
  5. Die Rohre sind entsprechend der Vorgaben des Rohrherstellers zu betten und zu überdecken.
  6. Vor der Überdeckung bzw. vor der Wiederverfüllung des Grabens ist der Anschluss durch die Stadtwerke abnehmen zu lassen (Tel. 06434 202 830).
  7. Den Stadtwerken Bad Camberg ist eine Einmessskizze des neuen Anschlusses auf die jeweiligen Schächte und Hausecken zu übergeben.
Weiterhin nehme ich davon Kenntnis, dass mit der Ausführung der Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn dieser Antrag genehmigt ist.

Wasserqualität

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